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FG Niedersachsen 11.12.2024 9 K 83/24, Kommentierte Nachricht BBK 7/2025 S. 291

Einkommensteuer | Nachträgliche Betriebsausgabe bei steuerfreier Photovoltaikanlage

Der Betreiber einer kleinen Photovoltaikanlage kann seine im Jahr 2022 geleistete Rückzahlung einer Einspeisevergütung, die vor dem Jahr 2022 steuerpflichtig an ihn ausgezahlt worden war, als Betriebsausgabe absetzen.

Der Betriebsausgabenabzug im Jahr 2022 ist nicht durch § 3c Abs. 1 EStG eingeschränkt, auch wenn Einspeisevergütungen ab dem Jahr 2022 nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei sind. Es besteht kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Rückzahlung der Einspeisevergütung an den Stromversorger und steuerfreien Einnahmen; denn die vor dem Jahr 2022 ausgezahlte Einspeisevergütung war steuerpflichtig, da § 3 Nr. 72 EStG erst ab dem Jahr 2022 gilt.

Das Niedersächsische FG leitete ein Betriebsausgabenabzugsverbot auch nicht aus § 3 Nr. 72 Satz 2 EStG ab, wonach ab 2022 kein Gewinn zu ermitteln ist. Durch § 3 Nr. 72 Satz 2 EStG wird der Betriebsausgabenabzug nicht eingesch...