Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Tantiemezahlungen an den Minderheitsaktionär als verdeckte Gewinnausschüttungen (BFH)
Vergütungsvereinbarungen zwischen einer AG und einem
Vorstandsmitglied, der zugleich Minderheitsaktionär ist, sind steuerrechtlich
regelmäßig anzuerkennen. Nur ausnahmsweise kommt der Ansatz einer verdeckten
Gewinnausschüttung (vGA) in Betracht, wenn im Einzelfall klare Anhaltspunkte
dafür bestehen, dass sich der Aufsichtsrat der AG bei der
Vergütungsvereinbarung einseitig an den Interessen des Vorstandsmitglieds
orientiert hat (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Unter einer vGA im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG (für die Gewerbes...