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SteuerStud Nr. 11 vom Seite 679

Körperschaftsteuer: Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA)

Jens Münch LL.M.

, BStBl 2024 II S. 523 NWB ZAAAJ-64787

Leitsatz

Für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre. Maßgebend ist allein, ob der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer einem solchen Irrtum unterlegen ist.

Sachverhalt

Strittig ist die Frage, ob bei der Klägerin eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) außerbilanziell hinzuzurechnen ist. Die Klägerin ist eine GmbH (im Folgenden: Klägerin), die von der alleinigen Gesellschafterin B durch Einbringung des 100 %igen Geschäftsanteils an einer weiteren GmbH (im Folgenden: GmbH) sowie durch Bareinlage gegründet wurde.

Auf Ebene der GmbH erfolgte mit Beschluss aus dem Dezember 2008 eine Kapitalerhöhung durch Bareinlage. Dabei handelte B als Geschäftsführerin der Klägerin. Der neue Geschäftsanteil wurde zum Nennwert ausgegeben und B zur Übernahme zugelassen. D...