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Umsatzsteuer | Vorsteuervergütungsverfahren bei Anzahlungsrechnungen (BFH)
Betreffen sowohl die
Anzahlungsrechnung und die Zahlung als auch die Ausführung der Leistung und die
Endrechnung denselben Vergütungszeitraum, gilt ein Antrag auf
Vorsteuervergütung auch dann hinsichtlich der auf die Anzahlungsrechnung
entfallenden Vergütung im Sinne des
§ 61 Abs. 1
Satz 2 UStDV als vorgelegt, wenn der Antrag zwar lediglich
Angaben zu der Endrechnung enthält und die Endrechnung die in den
Anzahlungsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer in Abzug bringt, die beantragte
Vergütung aber den Gesamtbetrag der Vorsteuerbeträge umfasst
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Klägerin, eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in Österreich, stellte Im Juni 2018 einen Antrag auf Vorsteuervergütung im besonderen Verfahre...