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Einkommensteuer: Erstattung der Steuerzahlung für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig
Leitsätze
Der einem Stpfl. zu gewährende Ersatz eines Verdienstausfallschadens führt auch i. H. der hierauf entfallenden Einkommensteuer zu steuerbaren Einkünften gem. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG.
Die erst in einem späteren VZ vom Schädiger erstattete Steuerlast auf den Verdienstausfallschaden hat zur Folge, dass keine für eine tarifermäßigte Besteuerung gem. § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG erforderliche Zusammenballung von Einkünften vorliegt.
Der Ersatz eines Verdienstausfallschadens stellt keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit gem. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG dar.
Sachverhalt
Streitig sind die Reichweite der Steuerbarkeit von Schadenersatz wegen Verdienstausfalls sowie die Anwendung einer tarifermäßigten Besteuerung.
Die Kläger sind Ehegatten, die für die Streitjahre 2017 und 2018 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Die Klägerin war nichtselbständig tätig. Sie wurde infolge eines medizinischen Behandlungsfehlers erwerbsunfähig. Ihren Verdienstausfallschaden erhält sie von einer Versicherung (V) des Schädigers ersetzt. Nach längerer Unklarheit über Grund und Höhe der Einstandspflicht verständigten sich V und die Klägerin, dass der Schaden „nach der modifizierten Nettolohn...