Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Versicherungsvertragsrecht | Herabsetzung des Tagessatzes in der Krankentagegeldversicherung (BGH)
Die Ersetzung einer durch
höchstrichterliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen
Verwaltungsakt für unwirksam erklärten Regelung in Allgemeinen
Versicherungsbedingungen kann nur dann im Sinne des § 164 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1
VVG zur Fortführung des
Vertrages notwendig sein, wenn infolge der Unwirksamkeit der Klausel mindestens
die Voraussetzungen für eine ergänzende Vertragsauslegung gegeben sind
().
Sachverhalt und Prozessverlauf: Der Kläger hielt bei dem beklagten Versicherer eine Krankentagegeldversicherung. Dem Vertrag lagen Allgemeine Versicherungsbedingungen zugrunde, welche in § 4 Abs. 4 eine Bestimmung enthielten, die § 4 Abs. 4 der damaligen Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung ...