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Investmentsteuergesetz | Feststellungsverfahren für Spezial-Investmentfonds (BZSt)
Für Geschäftsjahre, die ab dem
beginnen, sind neue Formulare im Rahmen des Feststellungsverfahrens
für Spezial-Investmentfonds zu verwenden. Hierauf macht das BZSt
aufmerksam.
Hintergrund: Die Besteuerungsgrundlagen gegenüber Spezial-Investmentfonds und deren Anlegern sind gesondert und einheitlich festzustellen. Hierzu ist bei einem ausländischen Spezial-Investmentfonds die Verwaltungsgesellschaft oder der inländische Anleger verpflichtet nach Ablauf des Geschäftsjahres eine entsprechende Erklärung anzufertigen.
Hierzu führt das BZSt weiter aus:
Die neuen Vordrucke sind als pdf-Dokument über die folgende E-Mail Adresse: egfest.ausl.spez-fonds@bzst.bund.de anzufordern.