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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 06-08 | Unternehmensnachfolge: Kein Arbeitslohn bei Übertragung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte

Die Übertragung von GmbH-Anteilen aufgrund von strategischen Erwägungen zur Unternehmensfortführung auf leitende Angestellte führt nicht zu Arbeitslohn. Eine entsprechende Entscheidung des FG Sachsen-Anhalt hat jetzt der Bundesfinanzhof bestätigt. Im Streitfall war der einzige Sohn als Arzt tätig und brachte keinerlei unternehmerische Erfahrung mit. Die Eltern übertrugen daher 25 % der Anteile an fünf leitende Angestellte, die das Unternehmen nach ihrem Ausscheiden führen sollten.

Bei interessanten Urteilen des Bundesfinanzhofs freuen wir uns immer, wenn wir schon über die Entscheidung des Finanzgerichts in erster Instanz berichtet hatten. Sie also gut gewappnet waren und vergleichbare Fälle offen halten konnten. So wie bei der Frage: Kann die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen an leitende Angestellte im Rahmen der Unternehmensnachfolge zu Arbeitslohn führen?

Mit diesem Thema hatten wir uns sogar schon zweimal befasst. Zunächst im Zusammenhang mit einem Beschluss des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in einem Aussetzungsverfahren – in unserer Januar-Ausgabe 2022.

Die Steuerrichter aus Dessau-Roßlau hatten seinerzeit entschie...