Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 02-03 | Vereinfachung: Einheitliche Bescheinigung bei Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierung
Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG setzt eine Bescheinigung über die durchgeführten energetischen Maßnahmen voraus. Diese kann von dem ausführenden Fachunternehmen oder einem Energieberater ausgestellt werden. Bislang gab es hierfür jeweils ein gesondertes amtlich vorgeschriebenes Muster. Ab 2025 sind diese zu einem einheitlichen Vordruck zusammengeführt worden. Aktualisiert wurden auch die FAQ des BMF. Zudem ist ein aktuelles FG-Urteil einen Hinweis wert.
Seit dem Jahr 2020 werden bekanntlich bestimmte energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden über § 35c EStG steuerlich gefördert. Die Steuerermäßigung setzt eine Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen voraus. Diese ist mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Aus der Bescheinigung muss sich insbesondere ergeben, dass die Anforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung erfüllt sind. – Hierzu gibt es Neues zu berichten.
Die Bescheinigung kann von dem ausführenden Fachunternehmen oder einem Energieberater ausgestellt werden. Bislang gab es hierfür jeweils ein gesondertes amtlich vorgeschriebenes Muster. Die gute Nachricht aus dem Bundesfinanzministerium lau...