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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 21 | Schenkungsteuer: Kein pauschaler Holdingabschlag bei der Bewertung nicht börsennotierter Anteile

Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs kein pauschaler Holdingabschlag abgezogen werden. Abschläge können demnach bei der Ermittlung des gemeinen Werts nur berücksichtigt werden, wenn sie objektiv und konkret auf das jeweilige Bewertungsobjekt angesetzt werden. Im Streitfall bezog sich der Abschlag jedoch nicht auf die jeweils verkauften Anteile.

Ein Urteil zur Schenkungsteuer war dem Bundesfinanzhof eine Pressemitteilung wert.

Der II. Senat des BFH hat entschieden: Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann kein pauschaler Holdingabschlag abgezogen werden.

Im Streitfall schenkte ein Vater seinen Kindern Anteile an einer Familienholding. Als Grundlage zur Ermittlung des Werts der Anteile für Zwecke der Schenkungsteuer zog die GmbH über 60 Verkäufe anderer Geschäftsanteile aus einem Zeitraum von zwölf Monaten vor der Schenkung heran. Die Verkäufe hatten überwiegend zwischen Familienangehörigen stattgefunden, die entfernter verwandt waren. Die Kaufp...