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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 17 | Verfahrensrecht: Beim Streit über eine Haushaltsgemeinschaft muss das Finanzamt nachforschen

Gem. § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO hat das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen und dabei die erforderlichen Beweise zu erheben. Aufgrund dieses sog- Amtsermittlungsgrundsatzes muss ein Finanzgericht bei einem Streit über das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft i. S. des § 24b Abs. 3 Satz 2 EStG unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag die andere volljährige Person, mit der die Haushaltsgemeinschaft bestehen könnte, als Zeugen vernehmen.

Obwohl der Bundesfinanzhof einen Beschluss zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt hat, ist er durchaus von Interesse. Das findet offenbar auch Professor Dr. Gregor Nöcker. Der Richter des Bundesfinanzhofs hat die NV-Entscheidung seines X. Senats nämlich für den NWB-Livefeed kommentiert.

Bekanntlich wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht gewährt, wenn eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person besteht. Nach § 24b Abs. 3 EStG ist dies zu vermuten, wenn eine andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist. Diese Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen oder lebe...