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Niedersächsisches Finanzgericht  Beschluss v. - 9 V 197/24

Gesetze: AO § 89 Abs. 2; AO § 89 Abs. 3; FGO § 69 Abs. 3; StAuskV § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; StAuskV § 3 S. 2

Festsetzung einer Gebühr für die Erteilung einer einheitlichen verbindlichen Auskunft gegenüber mehreren Antragstellern

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, dass die einheitliche Erteilung einer verbindlichen Auskunft gegenüber mehreren Antragstellern mit der Folge der Entstehung einer einzigen Gebühr nach § 89 Abs. 3 Satz 2 AO nur in den Sachverhaltskonstellationen des § 1 Abs. 2 Satz 1 StAuskV möglich ist.

Fundstelle(n):
UAAAJ-87003

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