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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 9 K 83/24

Gesetze: EStG § 3 Nr. 72

Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit dem Betrieb von steuerfreien Photovoltaikanlagen

Leitsatz

1. Werden beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage in den Jahren vor 2022 erzielte Einspeisevergütungen im Jahr 2022 zurückgezahlt, ist die Rückzahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Betriebsausgabenabzug ist nicht nach § 3c Abs. 1 EStG eingeschränkt.

2. Die Regelung des § 3 Nr. 72 Satz 2 EStG enthält kein Gewinnermittlungsverbot und schränkt einen gegebenen Betriebsausgabenabzug nicht ein.

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 470 Nr. 9
KAAAJ-87002

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