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FG Münster Urteil v. - 8 K 2744/21 GrE

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 3

Grunderwerbsteuer

Erwerbsvorgang bei Verschmelzung mehrerer Kapitalgesellschaften hinsichtlich der Grunderwerbsteuer

Leitsatz

1. Die Frage, ob ein Grundstück i.S.d. § 1 Abs. 3 GrEStG zum Vermögen einer Gesellschaft gehört, ist weder nach Zivilrecht noch nach § 39 AO zu beantworten, sondern ob das Grundstück der Gesellschaft im Zeitpunkt der Entstehung der Grunderwerbsteuer grunderwerbsteuerlich zuzurechnen ist.

2. Somit gehört ein Grundstück nicht mehr zum Vermögen der Gesellschaft, wenn es zwar noch in ihrem Eigentum steht oder ihr bewertungsrechtlich zuzuordnen ist, aber vor Entstehung der Steuerschuld Gegenstand eines Veräußerungsvorgangs i.S.d. § 1 Abs. 1, 2, 3 oder 3a GrEStG war.

3. Bei der Ausgliederung einer GmbH mit inländischem Grundbesitz handelt es sich um einen Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG, wobei die Grunderwerbsteuer mit der Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister entsteht.

Fundstelle(n):
QAAAJ-87000

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