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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 11079/21

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1; BewG § 109; BewG § 12; ErbStG § 12; GenG § 19; BewG § 199; BewG § 200; UmwG § 256; EStG § 3 Nr. 40; EStG § 3c; GenG § 43; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 Nr. 4; GenG § 73; GenG § 76; GenG § 78; GenG § 91; FGO § 96 Abs. 1

Bemessung des Teilwertes von Genossenschaftsanteilen im Rahmen einer Entnahme

Leitsatz

1. Für die Bemessung des Teilwertes von Geschäftsanteilen an einer Genossenschaft sind die gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten der Genossenschaft ebenso zu berücksichtigen wie die konkreten Satzungsregelungen der Genossenschaft im Einzelfall.

2. Der Teilwert ist danach jedenfalls dann nicht mit dem Nennwert der Geschäftsanteile zu bemessen, wenn eine eng umgrenzte, ausschließlich aus Familienmitgliedern bestehende Genossenschaft mit erheblichen Kapitalrücklagen vorliegt. Bei einer solchen Familiengenossenschaft kommen die genossenschaftsrechtlichen Besonderheiten nicht in dem Maße zum Tragen wie bei einer typischen Publikumsgenossenschaft.

Fundstelle(n):
IAAAJ-86998

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