Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wirtschaftsprüfung | Prüfleitlinien zum Einwegkunststofffondsgesetz (IDW)
Das IDW hat zum Entwurf der
Prüfleitlinien zur Prüfung und Bestätigung der jährlichen Meldung der
Hersteller gemäß § 11 Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) Stellung
genommen.
Hintergrund: Nach dem Einwegkunststofffondsgesetz sind Hersteller verpflichtet, die Kosten für als Abfälle im öffentlichen Raum eingesammelte Einwegkunststoffprodukte zu tragen. Hierzu haben sie auf einer Plattform eine Meldung über die verkauften Mengen abzugeben, die von einem Experten (z.B. Wirtschaftsprüfer) geprüft und bestätigt sein muss.
In dem Schreiben an das Umweltbundesamt fordert das IDW für die erste Prüfungssaison einen angemessenen Nichtbeanstandungszeitraum, um den Herstellern sowie den registrierten Prüfern ausreichend Zeit zur Umsetzung der neuen Vorgaben zu geben. Das IDW ...