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Die Geschlechterfrage im Personalwesen
Es klingt ein wenig aus der Zeit gefallen, nach der Geschlechterfrage im Personalwesen zu fragen. Immerhin sind die Rahmenbedingungen doch eindeutig, denn in Art. 3 GG hat die Gleichberechtigung von Frauen und Männern als Grundrechtsnorm Verfassungsrang erlangt.
Gibt es eine Geschlechterfrage?
Als das Grundgesetz im Jahr 1949 in Kraft trat, bestand der Art. 3 GG lediglich aus dem heutigen Abs. 1 und dem ersten Satz in Abs. 2 dieses Artikels. Erst in der Folgezeit wurde diese Norm durch eine Fülle einzelner Gesetze Wirklichkeit und setzte somit überkommene Geschlechterbilder und -rollen außer Kraft. Ein wichtiger Baustein – vor allem im Familienrecht – war das Gleichberechtigungsgesetz von 1958. Mit ihm wurde das Letztentscheidungsrecht des Ehemannes in allen Familienangelegenheiten abgeschafft. Was heute so selbstverständlich klingt, war tatsächlich ein kulturrevolutionärer Akt. Man muss sich einmal vorstellen, dass bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes Ehefrauen nicht einmal selbstständig ein Konto eröffnen und nur erwerbstätig sein konnten, wenn der Ehepartner es erlaubte, ohne dessen Einwilligung sie auch keinen Führerschein machen konnten. Erleichtert wurde diese Kulturrevolution zum einen dadurch, dass ange...