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BÜRO Nr. 3 vom Seite 24

Selbstbewusst in die mündliche Prüfung – So überzeugst Du

Ute Lomb

Nun sind die Abschlussprüfungen Teil 1 und Teil 2 geschafft. Jetzt steht das fallbezogene Fachgespräch an – auch die „mündliche Prüfung“ genannt. Viele Auszubildende sehen diesem Prüfungsteil mit großem Respekt entgegen, weil dieser Part zu 35 % in die Prüfungsleistung einfließt und somit die Gesamtnote sowohl positiv als auch negativ beeinflussen kann. Das bedeutet jedoch nicht, dass Du mit Angst in diese Prüfung gehen musst. Sehe sie als Herausforderung, in der Du mit Deinem Wissen und Deiner Kompetenz den Prüfungsausschuss überzeugst. Wie das geht, erfährst Du in diesem Beitrag.

Vorgaben für das fallbezogene Fachgespräch

Das mündliche Fachgespräch bzw. „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“ gehört im Ausbildungsberuf Kaufleute für Büromanagement zum Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung. Dies ist in der Ausbildungsordnung geregelt und macht 35 % Deiner Gesamtnote aus.

Zu Deiner Erinnerung fallen auf den


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Prüfungsteil 1 „Bürotechnisches Informationsmanagement“
25 %
Prüfungsteil 2 „Kundenbeziehungsprozesse“
30 %
Prüfungsteil 2 „Wirtschaft und Soziales“
10 %
Prüfungsteil 2 „Fachgespräch“
35 %

In dem mündlichen Teil der Prüfung sollst Du vor einem Prüfungsausschuss beweisen, da...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
BÜRO - Die Kaufleute für Büromanagement