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BÜRO Nr. 3 vom Seite 2

JAV erklärt: Mitbestimmung für Azubis und junge Beschäftigte

Ottilie Dotzenrod

In einem Unternehmen können sich Arbeitnehmer und Auszubildende an den Vorgesetzten, den Ausbilder oder – falls vorhanden – an den Betriebsrat wenden, wenn es um eine Beschwerde, einen Rat oder eine erforderliche Information geht. Für Auszubildende gibt es in Form der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) häufig noch ein zusätzliches Organ als Ansprechpartner. Sowohl Betriebsrat als auch Jugend- und Auszubildendenvertretung haben die Aufgabe, die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten und den Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden zu unterstützen.

Info

Das Thema Jugend- und Auszubildendenvertretung gehört zum Lernfeld 1 des Rahmenlehrplans und wird in der AP 2 im Bereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ geprüft.

Vorbemerkung

Wenn sich Arbeitnehmer zufrieden über ihren Betrieb äußern, sprechen sie häufig von einem guten Betriebsklima. Sie verstehen darunter allgemein, die Stimmung bzw. die Atmosphäre im Betrieb, den Umgang und den Umgangston miteinander und auch die Art und Weise, wie mit Konflikten umgegangen wird. Konflikte lassen sich in einem Betrieb – so wie in allen anderen sozialen Gruppen auch – nicht vermeiden. Wichtig ist es, Konflikte, die das Betriebs...

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