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ZFA Nr. 3 vom Seite 21

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Volker Helfen

Auch im Gesundheitswesen schreitet die Digitalisierung voran. Als wählbares Angebot sind E-Akten bereits 2021 eingeführt worden, sie werden bisher aber kaum verwendet. Nun wird das Prinzip umgekehrt – seit dem sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, für alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte bereitzustellen. Patienten, die das nicht möchten, müssen aktiv widersprechen. Seit Mitte Januar gibt es zunächst in einigen Modellregionen (Franken, Hamburg sowie Teile von NRW) Tests im Praxisbetrieb, frühestens ab dem 2. Quartel 2025 ist die deutschlandweite Nutzung der E-Patientenakte (ePA) vorgesehen. In der ePA können nach und nach Daten hinterlegt werden.

Wie funktioniert die ePA?

Für die ePA sind i. d. R. ein Zugang zu dem Online-Bereich der entsprechenden gesetzlichen Krankenkasse und eine App notwendig, die aus dem jeweiligen Store (Google Play/Apple Store) heruntergeladen werden kann. Für die Registrierung in der App auf dem Smartphone oder Tablet werden die individuelle Krankenversicherungsnummer, eine PIN zur eGK (wird von der Krankenkasse zugeschickt) und eine gültige E-Mail-Adresse benötigt. Versicherte ohne Smartphone können die ePA auch schriftlich bei...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

ZFA - Die Zahnmedizinischen Fachangestellten