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Semipermanente und permanente Schienungen
Im letzten Artikel haben wir uns die Abrechnung von Aufbissbehelfen (herausnehmbaren Schienen) zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen näher angesehen (vgl. ZFA 01/25). Der Teil 2 im BEMA und der Teil H in der GOZ beinhalten aber auch die Behandlung von gelockerten Zähnen. Diese können mit einer semipermanenten Schienung fixiert werden.
Die semipermanente Schienung im BEMA
Eine semipermanente Schienung kann zur Stabilisierung gelockerter Zähne und bei prä- bzw. postchirurgischen Fixationsmaßnahmen angezeigt sein.
Zu gelockerten Zähnen kann es beispielsweise durch einen Schlag auf den Zahn, durch einen Sturz, aber auch durch eine Parodontitis kommen.
Sind die Zähne trotz des Lockerungsgrads erhaltungswürdig, können sie durch eine semipermanente Schienung fixiert werden, bis sich das umliegende Gewebe des Zahns wieder gefestigt hat.
K4
K4 – semipermanente Schienung in Ätztechnik, je Interdentalraum
In der Leistungsbeschreibung wird direkt auf mehrere Dinge hingewiesen:
Es muss sich um eine semipermanente Schienung handeln. Das bedeutet, dass die Schienung nach einem gewissen Zeitraum wieder entfernt wird.
In Ätztechnik bedeutet, dass der Zahn vor der Anbringung des Kunststoffs angeätzt w...