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Maklerrecht | Gesamtnichtigkeit einer Vereinbarung über die Maklerkosten (BGH)
Ein zur Nichtigkeit der
entsprechenden Vereinbarung führender Verstoß gegen den in § 656d BGB
geregelten Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns liegt vor, wenn ein
Makler allein für den Verkäufer einer Immobilie tätig geworden ist und der
Käufer zur Zahlung des vollen Honorars an den Makler verpflichtet wird ().
Sachverhalt und Prozessverlauf: Die Kläger erwarben ein mit einer Doppelhaushälfte bebautes Grundstück. Mit der Vermittlung des Verkaufs beauftragte die Verkäuferin das beklagte Maklerunternehmen. Für die Vermittlung der Immobilie entstand zugunsten der Beklagten gegenüber der Verkäuferin ein Maklerlohnanspruch in Höhe von 25.000 €. Der im Exposé zunächst vorgesehene Kaufpreis wurde um einen Betrag in dieser Höhe reduziert...