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USt direkt digital Nr. 5 vom Seite 2

Flugunterricht ist kein Schul- oder Hochschulunterricht

Dr. Axel Leonard

Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ ist weder in der MwStSystRL noch in der MwStVO definiert. § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG enthält auch keine Vorgaben.

Der EuGH hat erstmals in seinem Urteil „A&G Fahrschul-Akademie“ () eine Definition des Begriffs „Schul- und Hochschulunterricht“ aufgestellt. Demnach verweist der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts allgemein auf ein „integriertes System der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten durch die Schüler und Studenten je nach ihrem Fortschritt und ihrer Spezialisierung auf den verschiedenen dieses System bildenden Stufen“.

Aufgrund dieser Definition sind nach Auffassung des EuGH nicht als befreiter Schul- und Hochschulunterricht anzusehen:

  • Fahrschulunterricht ( „A&G Fahrschul-Akademie GmbH“);

  • Surf- und Segelunterricht einer privaten Surf- und Segelschule, selbst wenn dieser Unterricht zum Sportprogramm bzw. Ausbildung von Sportlehrern gehört und in die Notenbildung eingeht ( „FA Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst“);

  • Schwi...