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Einkommensteuer | Zur Frage der tarifermäßigten Besteuerung des Ersatzes von Verdienstausfallschaden
(1) Die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum vom Schädiger erstattete Steuerlast auf den Verdienstausfallschaden hat zur Folge, dass keine für eine tarifermäßigte Besteuerung gem. § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG erforderliche Zusammenballung von Einkünften vorliegt. (2) Der Ersatz eines Verdienstausfallschadens stellt keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit gem. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG dar (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 4 EStG).
§ 34 Abs. 2 Nr. 4 Halbsatz 1 EStG setzt Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit voraus. Tätigkeit i. S. der Vorschrift ist jedes zur Erzielung von Einkünften gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG dienende Verhalten (, NWB HAAAE-50347, BStBl 2014 II S. 58, Rz. 70, m. w. N.). Zwischen der Tätigkeit und der Vergütung muss ein Gegenseitigkeitsverhältnis bestehen („für“...