Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NaRp Nr. 4 vom Seite 116

Können Green- und Bluewashing durch regulatorische EU-Vorgaben im Bilanzrecht verhindert werden?

Bilanzpolitische Überlegungen zu Nachhaltigkeitsinformationen

Prof. Dr. Stefan Müller und Dr. Nadine Otter

Die Transformation zu einer nachhaltigeren Wirtschaft erfordert relevante und vertrauenswürdige Informationen, damit Investoren und weitere Stakeholder fundierte Entscheidungen treffen können. Eine bewusste Verzerrung dieser Informationen, was im Umweltbereich als „Greenwashing“ und bezogen auf Sozialaspekte (insbesondere Menschenrechte) als „Bluewashing“ bezeichnet wird, muss verhindert werden. Daher hat die EU Richtlinien und Verordnungen zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte verabschiedet, die teilweise noch in deutsches Recht umzusetzen sind. Die Herausforderung für alle beteiligten Personen und Institutionen besteht darin, „bewusste“ Verzerrungen zu erkennen, da vielen Informationen erhebliche Begriffsunsicherheiten und Ermessensspielräume inhärent sind. Im Folgenden wird dies nach einer Eingrenzung von Green- und Bluewashing sowie dem Aufzeigen der Parallelen zur Rechnungslegungspolitik anhand wesentlicher (aktuell bereits wieder hinterfragter) Regulierungen weiter herausgearbeitet.

Kernaussagen
  • Die EU hat eine massive Ausweitung der Regulierungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der Verhinderung von Greenwashing begründet. „Bluewashing“ bezieht sich auf die Verzerrung unternehmerischer Sozialaspekte und wird von der EU unter „Greenwashing“ subsumiert.

  • Obwohl die CSRD in Deutschland noch nicht umgesetzt ist, greifen bereits Berichtspflichten über Nachhaltigkeitsbelange, wie § 10 Abs. 2 LkSG, die Taxonomie-Verordnung oder die SFDR. Die EU-Omnibus-Verordnung soll die regulatorischen Vorgaben konsolidieren, ist aber noch nicht verabschiedet.

  • Die Identifikation von Green- und Bluewashing ist herausfordernd, da Umwelt- und Sozialaspekte oft nicht konkret genug definiert sind. Unternehmen müssen lernen, Wahlrechte und Einschätzungsspielräume nicht zur Optimierung der Selbstdarstellung, sondern zur Schaffung von Transparenz und zur Generierung entscheidungsnützlicher Informationen zu nutzen.