Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die arbeitsrechtliche Abmahnung
Die Abmahnung im Arbeitsrecht ist eine Möglichkeit, das Verhalten eines Mitarbeiters zu beanstanden. Mit einer Abmahnung rügt ein Arbeitgeber einen konkreten Pflichtverstoß seines Vertragspartners und fordert ihn auf, derartige Pflichtverstöße künftig zu unterlassen. Auch der Arbeitgeber kann sich wegen eines vertragswidrigen Verhaltens schuldig machen (z. B. unterlassene Lohnzahlungen, Mobbing, sexuelle Belästigung), und der Arbeitnehmer kann ihn dafür abmahnen. Doch die Mehrheit der ausgesprochenen Abmahnungen stammen vom Arbeitgeber. Deshalb ist nachfolgend hauptsächlich die arbeitgeberseitige Abmahnung dargestellt worden.
Begriff
Die Abmahnung ist ein Rechtsbegriff, wonach die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses gem. § 314 Abs. 2 BGB aus wichtigem Grund bei Vertragsverletzung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig ist (= vertragliches Rügerecht).
Die Abmahnung gehört zu den privatrechtlichen Disziplinarmaßnahmen, die einem Arbeitgeber beim Verstoß eines Arbeitnehmers gegen die Arbeitspflicht, Arbeitsanweisungen, Dienstanweisungen oder die Betriebsordnung zur Verfügung stehen.
Form der Abmahnung
Die Abmahnung kann sowohl schrif...