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Feststellung der Voraussetzungen des Sanierungsprivilegs des § 3a EStG
Beweisführung zur Sanierungseignung des Schuldenerlasses und Sanierungsabsicht der Gläubiger
[i]Kanzler in Kanzler/ Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, Einkommensteuergesetz Kommentar, 10. Aufl. 2025, § 3a, NWB DAAAJ-80121 In seinem nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Beschluss v. - X B 94/23 (NWB TAAAJ-74081) hat der BFH zur Auslegung der das Sanierungsprivileg des § 3a EStG betreffenden Tatbestandsvoraussetzungen der Sanierungseignung und Sanierungsabsicht Stellung genommen.
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I. Leitsätze des
[i]BFH, Beschluss v. 9.8.2024 - X B 94/23, NWB TAAAJ-74081 Dem Beschluss stellte der BFH folgende Leitsätze voran:
Für die Auslegung der in § 3a Abs. 2 EStG enthaltenen Tatbestandsmerkmale ist auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a. F. ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen (vgl. Senatsbeschluss v. - X B 63/20, NWB BAAAH-74161, Rz. 7).
Für die erforderliche Feststellung der Sanierungseignung enthält das Gesetz keine feste Beweisregel dahingehend, dass ein bestimmtes Kriterium, aus dem die Sanierungseignung abgeleitet werden kann, unbedingt vorliegen müsste. Wesentliche Indizien für das Bestehen von Sanierungseignung sind u. a. das Vorliegen eines nachvollziehbaren und prüfbaren Sanierungskonzepts oder ein rückblickend erfolgreicher Abschluss der Sanierung.
Das Tatbestandsmerkmal der „Sanierungsabsicht der Gläubiger“ hat im Ra...