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Rechtsprechungsradar: Das nationale Umsatzsteuerrecht 2024
Einige Highlights des BFH zur Umsatzsteuer aus 2024
Nachdem im Rahmen einer Beitragsserie zu BFH-Entscheidungen aus 2024 zunächst ausgewählte, wichtige Entscheidungen zum steuerlichen Verfahrensrecht vorgestellt worden sind, folgen in diesem Beitrag ebensolche Entscheidungen des nationalen Umsatzsteuerrechts. Ergänzend werden auch weitergehende Literaturempfehlungen abgegeben, um eine Vertiefung einzelner Entscheidungen zu ermöglichen.
Welche Entwicklungen haben sich hinsichtlich der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens mit Hinblick auf die Feststellungslast, dass der Leistungsempfänger Unternehmer ist, ergeben?
Welche Entwicklungen sind bei der Steuerermäßigung für Beherbergungsumsätze mit Hinblick auf das gesetzliche normierte (aber zuweilen kritisch betrachtete) Aufteilungsgebot zu beobachten?
Was gilt hinsichtlich der Eigenständigkeit von Mieterstromlieferungen und bezüglich des Vorsteuerabzugs aus einer hierfür verwendeten PV-Anlage?
I. Das umsatzsteuerliche Rechtsprechungsjahr 2024
[i]Ob Urteile, Beschlüsse, EuGH-Vorabentscheidungsersuchen oder EuGH-Nachfolgeurteile – die beiden Umsatzsteuersenate des BFH (V. und XI. Senat) hatten auch im Jahr 2024 einige Highlights und Überraschungen für alle Rechtsanwender und Liebhaber des Umsatzsteuerrechts parat. Nachfolgend sollen ausgewählte, wichtige BFH-Entscheidungen zum Umsatzsteuerrecht im Rahmen eines Rechtsprechungsüberblicks vorgestellt werden.
II. Ausgewählte BFH-Entscheidungen im Kurzüberblick
1. Reverse Charge/Feststellungslast: Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers i. S. des § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG
1.1 Hintergrund
Die Vorschrift des § 13b UStG sieht in bestimmten Konstellationen einen Wechsel der Steuerschuldnerschaft vom Leistenden auf den (unternehmerischen) Leistungsempfänger vor (sog. Reverse Charge-Verfahren), wozu § 13b Abs. 5 UStG – je nach Konstellation – gewisse Voraussetzungen hinsichtlich der Eigenschaften des Leistungsempfängers normiert. Der BFH musste mit Hinblick auf § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG Stellung dazu beziehen, welche Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers zu stellen sind und welche Nachweispflichten den Leistenden treffen.