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Verfahrensrecht | Erfordernis eines besonderen Aussetzungsinteresses (FG)
Die Gewährung der Aussetzung der
Vollziehung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem
angefochtenen Verwaltungsakt zu Grunde liegenden Norm setzt voraus, dass ein
besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung
vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem der Vorrang gegenüber dem öffentlichen
Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt ().
Das FG hat deshalb den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheides abgewiesen, aber die Beschwerde zum BFH zugelassen.
Hintergrund der Beschwerdezulassung ist, dass es nicht außer Zweifel steht, ob der BFH an diesem in der Vergangenheit in seiner ständigen Rechtsprechung aufgestellten Erfordernis festhalten ...