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BBK Nr. 5 vom

Quo vadis elektronisches Kassenbuch?

Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung oder nicht?

Tobias Teutemacher

Seit dem ist das ELSTER-Portal zur Erfüllung der gesetzlichen Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Abs. 4 AO) freigeschaltet. Bei der Prüfung, welche mitteilungspflichtigen elektronischen Aufzeichnungssysteme zu melden sind, kommt immer häufiger die folgende Frage auf: Sind elektronische Kassenbücher auch elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. des § 146a AO? In diesem Fall wären sie mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung auszustatten und würden der Belegausgabepflicht sowie der Mitteilungspflicht unterliegen. Dieser Beitrag versucht, einen Lösungsansatz anhand der Gesetze und Verwaltungsvorschriften zu bieten.

Kernaussagen
  • Elektronische Kassenbücher sind grundsätzlich Datenverarbeitungssysteme im Sinne der GoBD.

  • Sie sind auch elektronische Aufzeichnungssysteme nach der Definition der Finanzbehörden.

  • Elektronische Kassenbücher sind aber nicht für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen und deren Abrechnung spezialisierte elektronische Aufzeichnungssysteme.

I. Was sagt das Gesetz heute?

Schaut man sich die Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen (§ 146 AO) sowie für die ...