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STFAN Nr. 3 vom

Änderungen bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten

Dipl.-Finw. (FH) Dennis Giels

Das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) sorgt für Änderungen bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten. Während Generationen von Steuerrechtlern die Drei-Tage-Regelung bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten in Fleisch und Blut übergegangen ist, erfolgt künftig eine Bekanntgabefiktion nach vier Tagen. Von der Änderung sind jedoch nicht alle in der Abgabenordnung bekannten Drei-Tage-Regelungen betroffen. Was bei der Bekanntgabe im Allgemeinen und künftig auch im Speziellen zu beachten ist, wird im Beitrag näher beleuchtet.

Hintergrund der Änderung

Wegen einer immer geringer werdenden Bedeutung von Briefsendungen soll der Fokus im Postdienstleistungsbereich weg von Zustellgeschwindigkeit hin zu Zustellverlässlichkeit gelegt werden. Das bedeutet, dass künftig, so die Begründung zum PostModG, im Jahresdurchschnitt 95 % aller Briefsendungen am dritten Werktag nach der Aufgabe zur Post und 99 % am vierten Werktag nach Aufgabe zugestellt werden sollen. Insgesamt sollen mit dieser Verschiebung Sendungen stärker gebündelt und damit im Ergebnis eine höhere Einwurfquote je Empfänger erreicht werden.

Die neuen, ab dem geltenden Regelungen im Ber...

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