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Neuregelung der Kleinunternehmerbesteuerung ab 01.01.2025
Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde die Besteuerung der Kleinunternehmer ab dem reformiert. Die Neufassung des § 19 UStG beruht auf einer zum umzusetzenden EU-Richtlinie zur einheitlichen Besteuerung von Kleinunternehmern im Unionsgebiet. Der Beitrag stellt die gesetzlichen Neuerungen im Einzelnen dar.
Änderungen ab
Bislang konnten lediglich im Inland ansässige Unternehmer von der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG Gebrauch machen. Ab wurde innerhalb des Unionsgebiets eine grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung eingeführt. Damit können deutsche Unternehmer bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten die Kleinunternehmerregelung nach den dort geltenden Bestimmungen in Anspruch nehmen. Umgekehrt können Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten die deutsche Kleinunternehmerbesteuerung anwenden.
Darüber hinaus wurden durch die Neuregelung der Kleinunternehmerbesteuerung die Umsatzgrenzen erhöht. Während bislang die Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern nach dem Wortlaut des § 19 UStG nicht erhoben wurde, sind die Umsätze von Kleinunternehmern ab 2025 steuerfrei.
Übergangsr...