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Einkommensteuer | Sonderabschreibung nach § 7b EStG nur bei zusätzlichem Wohnraum
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG setzt nicht nur die Schaffung neuen Wohnraums voraus, sondern es muss sich auch um zusätzlichen Wohnraum handeln, den es bislang nicht gab. Daher ist die Sonderabschreibung abzulehnen, wenn ein altes Haus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird.
Die Kläger besaßen ein Einfamilienhaus, das sie bis zum Jahr 2019 vermieteten und das sanierungsbedürftig war. Der für die Sanierung benötigte Betrag wurde [i]Mietimmobilie wurde abgerissen und Neubau errichtetauf ca. 106.000 € geschätzt. Die Kläger entschlossen sich zu einem Abriss und anschließenden Neubau. Sie stellten am einen Bauantrag, der genehmigt wurde. Nach dem Abriss des Einfamilienhauses stellten sie im Dezember 2020 ein neues Einfamilienhaus fertig, das sie ebenfalls vermieteten; die Herstellungskosten betrugen ca. 305.000 €. Die von ihnen...