Klagebegehren; Mitteilung; Steuererklärung
Rechtsfrage
Rechtzeitige Bezeichnung des Klagebegehrens i.S.d. § 65 Abs. 2 FGO durch Übermittlung von Steuererklärungen an das Finanzamt
Reicht die elektronische Übermittlung der maßgeblichen Steuererklärungen an das zuständige Finanzamt aus, die nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO gesetzte Ausschlussfrist einzuhalten oder bedarf es für die Wahrung der Frist einer Mitteilung an das Finanzgericht, dass dem Finanzamt die Steuererklärung übermittelt worden ist?
Gesetze: FGO § 65 Abs 2, FGO § 79b Abs 1, FGO § 71
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.02.2025):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
HAAAJ-85811