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IWB Nr. 4 vom

Der Begriff der Ansässigkeit bei grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendungen

Rafael Perez Diaz

Das BMF hat am neue Leitlinien zur steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen veröffentlicht (, NWB CAAAJ-55688). Ein zentrales Thema ist die Bestimmung der abkommensrechtlichen Ansässigkeit, die maßgeblich für die Zuweisung von Besteuerungsrechten zwischen DBA-Vertragsstaaten ist.

I. Rechtsgrundlage: Ansässigkeit nach dem OECD-Musterabkommen 2017

Gemäß Art. 4 Abs. 1 OECD-MA 2017 ist eine Person in einem Vertragsstaat ansässig, wenn sie dort aufgrund von Wohnsitz, ständiger Aufenthaltsdauer oder ähnlichen Kriterien steuerpflichtig ist. Die abkommensrechtliche Ansässigkeit unterscheidet sich von der unbeschränkten Steuerpflicht nach nationalem Recht und bestimmt, welcher Staat Besteuerungsrechte geltend machen kann.

Das BMF-Schreiben betont, dass eine Ansässigkeitsbescheinigung allein nicht ausreicht – die Prüfung erfolgt eigenständig nach den DBA-Kriterien.

II. Die Tie-breaker-Regel bei doppelter Ansässigkeit

Falls eine Person in beiden Vertragsstaaten ansässig ist, kommt die Tie-breaker-Regel des Art. 4 Abs. 2 OECD-MA 2017 zur Anwendung. Die Ansässigkeit wird anhand folge...