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BFH 27.11.2024 X R 1/23, Kommentierte Nachricht BBK 5/2025 S. 194

Einkommensteuer | Wechsel der Gewinnermittlungsart nach Außenprüfung

Ein nicht buchführungspflichtiger Unternehmer, der freiwillig einen Jahresabschluss statt einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellt und beim Finanzamt eingereicht hat, kann für dieses Jahr nicht mehr zur EÜR wechseln. Dies gilt auch dann, wenn der Wechsel zur EÜR ein Mehrergebnis aufgrund einer Außenprüfung für das Jahr kompensieren soll.

[i]Kläger war nicht buchführungspflichtig und bilanzierte seit 2012 freiwilligDer Kläger war Unternehmer, aber nicht buchführungspflichtig. Bis einschließlich 2011 ermittelte er seinen Gewinn durch EÜR; ab 2012 bilanzierte er. Für das Streitjahr 2016 reichte er eine Bilanz mit einem Gewinn i. H. von ca. 20.000 € beim Finanzamt ein. Der anschließende Steuerbescheid wurde bestandskräftig und stand auch nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Im Jahr 2019 führte das Finanzamt eine Außenprüfung beim Kläger durch...