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BFH 21.11.2024 VI R 1/23, StuB 4/2025 S. 155

Einkommensteuer | Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen

(1) Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio erwachsen dem Stpfl. nicht zwangsläufig und sind daher nicht nach § 33 EStG als außergewöhnliche BelastunS. 156gen zu berücksichtigen. (2) Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt (Bezug: § 12 Nr. 1, § 33 Abs. 1, § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG).

Praxishinweise

(1) Nach § 33 Abs. 1 EStG wird die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wenn einem Stpfl. zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Stpfl. gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung) erwachsen. Zwangsläufig erwachsen dem Stpfl. Aufwendungen dann, wenn er sich ihnen a...