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BFH 30.10.2024 IV R 19/22, StuB 4/2025 S. 157

Gewerbesteuer | Erweiterte Kürzung und Betriebsverpachtung

(1) Eine Betriebsverpachtung ist nicht kürzungsschädlich, wenn die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände vermietet werden und es sich hierbei ausschließlich um eigenen (bebauten) Grundbesitz handelt (Bestätigung von , NWB TAAAJ-63256, BStBl 2024 II S. 845). (2) Eigener Grundbesitz i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG liegt auch dann vor, wenn sich der Grundbesitz nicht im Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft befindet, sondern zum Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters gehört (Bezug: § 9 Nr. 1 Satz 2, § 2 Abs. 1 GewStG).

Praxishinweise

(1) Nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG wird die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes gekürzt (sog. einfac...