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BFH Urteil v. - VII R 57/82 BStBl 1985 II S. 688

Gesetze: AO (1977) §§ 71, 191 Abs. 1AO (1977) § 219UStG (1973) § 21 Abs. 2UStG (1973) § 15 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

Die Inanspruchnahme des Hinterziehers von Einfuhrumsatzsteuer als Haftungsschuldner ist nicht schon deshalb ermessensfehlerhaft, weil die Steuer im Falle ihrer Entrichtung von dem einführenden Unternehmer als Vorsteuer hätte abgezogen werden können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 688
BFHE S. 290 Nr. 144,
PAAAA-97573

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