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Bilanzielle Erfassung des im Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie vereinbarten Einmalbetrags
I. Sachverhalt
Die im November 2024 erzielte Einigung der Tarifvertragsparteien der Metall- und Elektroindustrie in den Bezirken Bayern und Küste sieht u. a. die Zahlung eines Einmalbetrags i. H. von 600 € vor. Der Pilotabschluss wurde inzwischen auf die ganze Branche übertragen.
Voraussetzung für die Gewährung des Einmalbetrags ist insbesondere das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses zum . Damit besteht auch für zum bzw. früher eintretende Mitarbeiter ein Anspruch auf den Einmalbetrag in voller Höhe.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, den für das Bestehen des Anspruchs relevanten Stichtag auf den vorzuziehen.
II. Fragestellung
Fraglich ist, wann der Einmalbetrag sowohl in einem IFRS- als auch einem handelsrechtlichen Abschluss in einem kalendergleichen Geschäftsjahr zu erfassen ist.