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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 14 | Lohnsteuer: Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, steht es der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 EStG nach einer steuerzahlerfreundlichen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht entgegen, dass sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet. Von der Steuerbefreiung profitieren also auch diejenigen, die bei der Auszahlung des Aufstockungsbetrags bereits Versorgungsempfänger sind.

Die nächste Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die wir für Sie ausgewählt haben, ist zur Lohnsteuer ergangen. Konkret geht es um die Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz . Diese sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei – nach § 3 Nr. 28 EStG. Allerdings unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt.

Der VI. Senat des BFH hat jetzt erfreulicherweise klargestellt: Es steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nicht entgegen, wenn sich der Steuerpflichtige beim Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet. Von der Steuerbefreiung profitieren also auch diejenigen, die bei der Auszahlung des Aufstockungsbetrags bereits im Ruhestand sind. In der Praxis kommt das insbesondere dann vor, wenn sich die Höhe des Aufstockungsbetrags nach eine...