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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 28 | Schenkungsteuer: Steuerklasse bei der erstmaligen Vermögensausstattung von Familienstiftungen

Bei Familienstiftungen bestimmt sich laut FG Rheinland-Pfalz die Steuerklasse für den schenkungsteuerbaren Übergang von Vermögen des Stifters im Rahmen der erstmaligen Vermögensausstattung der Familienstiftung gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG allein nach dem Verhältnis des Stifters zu den (potenziellen) Bezugsberechtigten der Stiftung. Welche Personen für den Fall der Auflösung der Stiftung als Anfallsberechtigte das dann ggf. noch vorhandene Restvermögen erhalten würden, ist unbeachtlich.

Auch zur Schenkungsteuer haben wir ein spannendes Verfahren entdeckt, das beim Bundesfinanzhof neu anhängig ist. Es geht um Familienstiftungen und konkret um die Frage: Wie bestimmt sich die Steuerklasse beim Übergang von Vermögen des Stifters im Rahmen der erstmaligen Vermögensausstattung einer Familienstiftung?

Das FG Rheinland-Pfalz hat in erster Instanz entschieden: Im Hinblick auf die Steuerklasse kommt es bei Familienstiftungen in diesen Fällen allein auf das Verhältnis des Stifters zu den potenziellen Bezugsberechtigten der Stiftung an. Unbeachtlich ist nach der Meinung der Finanzrichter aus Neustadt an der Weinstraße, welche Personen für den Fall der Auflösung der Stiftung als sog. ...