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Track 16 | Verdienstausfall: Auch die Erstattung der Steuerzahlung ist einkommensteuerpflichtig
Bekommt ein Steuerpflichtiger (z. B. nach einem medizinischen Behandlungsfehler) nicht nur seinen Verdienstausfall ersetzt, sondern auch die darauf anfallende Steuer (sog. modifizierte Nettolohnmethode), sind beide Zahlungen als Entschädigung für entgehenden Arbeitslohn gem. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu versteuern. Eine Trennung in Schadensersatz für den ausgefallenen Nettolohn einerseits und für die hierauf entfallende Einkommensteuer andererseits ist nicht möglich.
Der Bundesfinanzhof hatte auch über den folgenden interessanten Fall zu entscheiden: Eine Frau musste aufgrund eines schweren medizinischen Behandlungsfehlers ihren Beruf aufgeben. Sie erhielt von der Versicherung des Schädigers jährlich ihren Verdienstausfall ersetzt. Klar war: Die Zahlungen musste sie als Entschädigung für entgehenden Arbeitslohn versteuern – nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG. Die anfallende Steuer erstattete die Versicherung jedoch ebenfalls – so, wie das gesetzlich vorgeschrieben ist. Man spricht hierbei von der modifizierten Nettolohnmethode.
Die naheliegende Frage war: Muss nicht nur der ersetzte Verdienstausfall, sondern auch die erstattete Mehrsteuer als Einnahme versteuert werden? Die Klägerin argumentierte, e...