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Lohn und Gehalt kompakt
Lohnsteuer | Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer (BMF)
Das BMF hat den geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und den Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem ) bekannt gemacht ().
Die Programmablaufpläne berücksichtigen die Anpassungen des Einkommensteuertarifs, der Zahlenwerte in § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG und des Kinderfreibetrags durch das Steuerfortentwicklungsgesetz vom (BGBl 2025 I Nr. 449).
Gegenüber dem Entwurf eines Bekanntmachungsschreibens (Stand: , auf der Home-page des BMF nicht mehr abrufbar) haben sich keine Änderungen ergeben. Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne (Stand: , auf der Homepage des BMF nicht mehr abrufbar) haben sich noch geringfügige redaktionelle Änderungen ergeben.
Die Programmablaufpläne sind spätestens ab dem anzuwenden. Zugleich ist die Übergangsregelung für die Ermittlung der Lohnst...