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Entgeltabrechnung | Informationen zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge (DRV Bund)
Die Deutsche Rentenversicherung
Bund (DRV Bund) hat eine Broschüre mit Informationen zur Berechnung der
Sozialversicherungsbeiträge anhand des maßgeblichen Arbeitsentgelts (Stand:
)
veröffentlicht.
Hintergrund: Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus erzielen, ist in der Regel auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber berechnet und abgeführt. Entstehen hierbei Fehler, kann dies bedeuten, dass die Sozialversicherungsträger Beiträge nachfordern müssen. Beitragsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber verjähren frühestens in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres ihrer Fälligkeit. Die Träger der DRV sind mit der Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen beauftragt.
Hierzu führt die ...