1. Der Erwerber eines Objekts, das er erst nach der Anschaffung zu einem Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus oder einer Eigentumswohnung i. S. des § 7 b EStG (1979) umbaut, kann nicht die erhöhten Absetzungen nach dieser Vorschrift beanspruchen.
2. Die schon beim Erwerb vorhandene Absicht einer Nutzung als Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung genügt für die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG (1979) nicht. Die Rechtsgrundsätze des II. Senats des BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem GrEStEigWoG (vgl. Urteil vom II R 34/82, BFHE 140, 477, BStBl II 1984, 452) sind auf den Anwendungsbereich des § 7 b EStG (1979) nicht übertragbar.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1985 II Seite 513 BFHE S. 36 Nr. 144, YAAAA-97544
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