Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZFA Nr. 2 vom Seite 8

Rund um die Chirurgie (Teil II)

Dr. med. dent. Wolfgang Schellhaaß

Wenn es um den Vergleich zwischen BEMA und GOZ geht, denken viele zunächst nur an unterschiedliche Positionen. Neben den Abweichungen in der Formulierung des Leistungsinhalts gibt es aber noch zahlreiche Unterschiede in den Abrechnungsbestimmungen. Zumeist werden dabei Einschränkungen der Berechnungsmöglichkeit genannt, die es in der anderen Gebührenordnung nicht oder nicht in dieser Form gibt. Auch bei der Berechnung von Materialkosten kann es Unterschiede geben. Dieser Beitrag beschäftigt sich unter diesem Aspekt mit den Osteotomien und der Hemisektion, sowie eventuellen Zuschlägen im Zusammenhang mit chirurgischen Eingriffen.

BEMA-Nummern 47a und 48

In dem ersten Teil unserer kleinen Beitragsserie wurden in der Januar-Ausgabe dieser Zeitschrift (siehe ZFA 01/25) neben zwingend notwendigen Begleitleistungen bei chirurgischen Eingriffen, beispielsweise den Anästhesien, die normalen Extraktionen eines Zahns angesprochen. Das betraf die BEMA-Positionen X1 und X2 (Nrn. 43, 44), die wir mit den Regelungen und Bestimmungen bei den entsprechenden GOZ-Gebührennummern 3000, 3010 verglichen haben. Auch die Positionen X3 im BEMA (Nr. 45) und Nr. 3020 in der GOZ für die Entfernung eines tief f...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

ZFA - Die Zahnmedizinischen Fachangestellten