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Kindergeld | Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice (BFH)
Die Familienkasse Zentraler
Kindergeldservice wurde mit Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für
Arbeit bei der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord als neue Familienkasse
wirksam errichtet und wirksam mit der Zuständigkeit für die Bearbeitung von
Kindergeldverfahren betraut, bei denen Daten von Kindern mit Behinderung
verarbeitet werden (;
veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob bei der Beurteilung, ob ein schwerbehindertes und abzweigungsberechtigtes Kind zum Selbstunterhalt außerstande ist, gegenüber dem Ehegatten zu berücksichtigende Unterhaltsansprüche wegen familienrechtlich vorrangiger Unterhaltsansprüche eigener Kinder zu kürzen sind (Vorinstanz: