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Online-Nachricht - Freitag, 22.03.2024

Verfahrensrecht | Unwirksamkeit der Regelung zur Zuständigkeit des Zentralen Kindergeldservice (FG)

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice Magdeburg durch Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit (Nr. 12/2022 v. ) nicht wirksam begründet worden ist (FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid v. 13.12.023 - 16 K 16111/23; Revision anhängig, BFH-Az. III R 4/24).

Hintergrund: Für die Gewährung von Kindergeld nach dem EStG sind die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Im Jahr 2013 wurden durch Verbundbildung die bis dato 102 örtlichen Familienkassen zu 14 regionalen Familienkassen zusammengefasst. In der Folgezeit wurden grenzüberschreitende Fälle mit Bezug zu bestimmten Staaten einzelnen Familienkassen zentral zugewiesen.

Mit Vorstandsbeschluss der BfA vom (Nr...

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