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Online-Nachricht - Donnerstag, 06.02.2025

Einkommensteuer | Forderungsverzicht eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gegen Besserungsschein (BFH)

Der Verlust aus einem auflösend bedingten Forderungsverzicht ist bereits im Zeitpunkt des Verzichts zu berücksichtigen und nicht erst, wenn feststeht, dass die auflösende Bedingung nicht mehr eintreten wird (Anschluss an , BStBl II 2019, 34: ; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist, ob der Forderungsverzicht eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gegen Besserungsschein im Zeitpunkt des Verzichts zu berücksichtigen ist. Streitjahr ist das Jahr 2009 (Vorinstanz: ).

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

  • Der Verlust aus einem auflösend bedingten Forderungsverzicht ist bereits im Zeitpunkt des Verzichts zu berü...BStBl II 2019, 34

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